Förderung beruflicher Weiterbildung

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff. SGB III

Förderfähiger Personenkreis:

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Erfüllung der allgemeinen und individuellen Voraussetzungen
  • Maßnahme und Träger der Maßnahme müssen für die Förderung der Weiterbildung zugelassen sein (AZWV-Zertifizierung)
  • Die Teilnahme an der Maßnahme muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit, bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung notwendig sein.
  • Es erfolgte eine vorherige Beratung zur FbW durch die KomBA-ABI

Eine Notwendigkeit zur beruflichen Weiterbildung besteht, wenn ohne die Bildungsmaßnahme Vermittlungschancen in angemessener und absehbarer Zeit nicht beständen. Es muss demnach im Vorfeld erkennbar sein, dass die angestrebte Qualifizierung geeignet ist, eine zeitnahe und qualifikationsgerechte Integration zu erzielen. Ein Erfolg der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt muss erwartet werden können.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung wird dem Betreffenden ein Bildungsgutschein durch den zuständigen Vermittler ausgehändigt.

Kostenübernahme:

Durch die KomBA-ABI erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Übernahme der Maßnahmekosten. Maßnahmekosten sind Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten u.ä. Während der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld II weitergezahlt.

Haben Sie weitere oder ggf. bereits konkrete Fragen zur beruflichen Weiterbildung, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft darauf an.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung stellt auch im Jahr 2012 einen wichtigen gesellschaftspolitischen Schwerpunkt dar. Ziel der KomBA-ABI ist es, durch passgenaue Qualifizierungen den Einstieg in Arbeit zu ermöglichen und für eine nachhaltige Integration zu sorgen. Die Entscheidung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft die jeweilige Vermittlungsfachkraft der KomBA-ABI (Ihr Ansprechpartner).

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